Wozu gibt es öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige*?
Um im privaten Bereich fachliche Beratung zu geben, unter der vornehmlichen Zielsetzung, Streitigkeiten aus fachlicher Unkenntnis zu vermeiden bzw. zu schlichten oder aber berechtigte Beanstandungen zu belegen.
Um Richtern in Rechtsstreitverfahren zu helfen, unter fachlich-technischen Gesichtspunkten ein richtiges Urteil zu fällen ("Helfer des Richters").
Damit erfüllt der öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige eine, in unserem heutigen gesellschaftlichen Rechtsleben und Wirtschaftsleben unverzichtbare Aufgabe.
Er übernimmt gesellschaftliche Verantwortung und hat eine Vertrauenstellung.
Die öffentliche Bestellung gewährleistet, dass es sich bei dem Sachverständigen um einen Fachmann mit überdurchschnittlichen Kenntnissen auf seinem Fachgebiet handelt, der nach einem Ausleseverfahren der ihn bestellenden Körperschaft des öffentlichen Rechts auf absolute Neutralität und Objektivität vereidigt ist.
*"Öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger" - der Missbrauch des Titels ist strafrechtlich geschützt nach § 132a StGB (Strafgesetzbuch)